Rauchmelderpflicht in NRW ab April 2013

Erstellt von Christoph Keßler |

Ab dem 01. April 2013 gilt auch in Nordrhein-Westfalen die Rauchmelderpflicht.

Kurz und bündig

  • für alle Wohnungen
  • Neubauten: ab dem 01.04.2013
  • Bestandsbauten: Übergangsfrist bis 01.01.2017
  • mindestens 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer sowie Flure, die als Rettunsgweg dienen

Details

Seit 1998 hat die Landesregierung mit der Kampagne "Rauchmelder retten Leben" für eine freiwillige Montage für Rauchmelder geworben. Allerdings konnte die erhoffte Anzahl der installierten Rauchmelder nicht erreicht werden.
Nun führt die Landesregierung NRW die Rauchmelderpflicht zum 01.04.2013 für alle Neubauten ein. Bestandsbauten haben eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2017.

Wie viele Rauchmelder müssen installiert werden?

In jedem Kinderzimmer, Schlafzimmer sowie Fluren, die als Rettungsweg von Aufenthaltsräumen dienen, muss mindestens ein Rauchmelder installiert werden.
Beispiel: Für eine 3 ZKB-Wohnung (Kinder-, Schlaf-, Wohnzimmer, Küche, Bad, Flur) sind mindestens 3 Rauchmelder erforderlich. Jeweils einer im Schlaf-, sowie Kinderzimmer und einer im Flur.
Installationen in anderen Räumen sind keine Pflicht, aber unter Umständen empfehlenswert.

Wer ist für die Installation verantwortlich?

Für die Beschaffung und Montage ist der Eigentümer einer Wohnung verantwortlich.
Für die regelmäßige Wartung, Funktionsprüfung und Batteriewechsel ist der Mieter verantwortlich.

Weitere Informationen

Rauchmelder

Rauchmelderpflicht / Landesbauordnung

Rauchmelder retten Leben

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