Verbot für Fluglaternen in NRW

Erstellt von Christoph Keßler |

Das nordrhein-westfälische Innenministerium zieht Konsequenzen aus Bränden, die durch so genannte Fluglaternen ausgelöst wurden.

Künftig dürfen sie in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht mehr aufsteigen. Das gab Innenminister Dr. Ingo Wolf am 14. Juli 2009 in Düsseldorf bekannt.
Vom Verbot sind Fluglaternen aus Papier betroffen, bei denen die Luft mit einer offenen Flamme erwärmt wird und die insbesondere unter den Namen "Himmelslaterne" oder "Kong-Ming-Laterne" bekannt sind. Ein Verstoß gegen die Verordnung, die am kommenden Samstag, 18. Juli, in Kraft tritt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Die aus Asien stammenden Fluglaternen erfreuten sich zuletzt ständig zunehmender Beliebtheit. Durch die Kombination einer offenen Feuerquelle mit einer leicht entflammbaren Hülle stellen sie jedoch nach Meinung des Innenministers eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit dar. Der Starter einer Fluglaterne hat weder Einfluss auf Richtung noch Höhe des Ballons. Dieser erreicht Flughöhen von mehreren hundert Metern und Flugweiten von mehreren Kilometern. Mit der Verordnung sollen insbesondere Haus- und Waldbrände verhindert werden.

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